Verkehrsstrafrecht

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsstraftat ermittelt wird, oder Sie bereits einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben.

 

Falls man Ihnen eine Verkehrsstraftat wie zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht", "Fahrerflucht"), eine Trunkenheitsfahrt ("Alkohol am Steuer"), eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ("Fahren ohne Führerschein") vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß zu erreichen.

 

Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter und Staatsanwalt eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsstraftat kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholung von technischen und unfallanalytischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

Adams-Lehmann-Str. 56 (1. OG)

80797 München

 

Telefon: +49 (89) 3006043 
Telefax: +49 (89) 3089046
info@nls-rechtsanwaelte.de
www.nls-rechtsanwaelte.de

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag

9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung