Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht
Neumayer Lehmann Ströse
Die Kanzlei Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht in München Schwabing betreut private und gewerbliche Mandanten im Bereich Verkehrsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.
Aufgrund ihrer Spezialisierung helfen Ihnen insbesondere Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ludwig Lehmann sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Ströse zusammen mit ihrem fachkundigen und erfahrenen Team insbesondere in folgenden Rechtsgebieten kompetent und zuverlässig:
Verkehrsunfall in Deutschland und im EU-Ausland, Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldbeschied, Strafzettel), Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht (Führerschein, MPU), KFZ-Kaufrecht (Kauf, Verkauf, Gewährleistung) und KFZ-Versicherungsrecht.
Insbesondere nach einem Verkehrsunfall mit Auto, Bus oder LKW oder wenn Sie Post von Polizei, Bußgeldbehörde, Staatsanwalt oder Richter erhalten haben, ist eine zeitnahe Kommunikation und Terminvereinbarung wichtig. Sie erreichen uns über Telefon, Email und Fax schnell und unkompliziert.
Aber auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht und Forderungsbeitreibung helfen wir Ihnen konsequent und engagiert weiter.
Verkehrsunfall in Deutschland
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.
Wir ermitteln für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall schnell und mit Nachdruck. Dabei verfolgen wir Ihre Schadenersatzansprüche im Bereich Personenschaden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Verdienst, Rentenschaden) und Sachschaden (zum Beispiel Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, Kasko-Hochstufungsschaden) außergerichtlich und gerichtlich. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht vergessen wir keinen Anspruch, den Sie aufgrund des Verkehrsunfalls haben.
Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr.
Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und synchronisieren die Regulierung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall mit der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite enge Zusammenarbeit mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Bei der Mandatsbearbeitung im Privatbereich ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei bestmöglicher und kurzfristiger Erreichbarkeit der Ansprechpartner wichtig. Wenn gewünscht, kann die Kommunikation neben dem persönlichen Gesprächstermin auch schnell und unkompliziert über Telefon, Fax oder Email abgewickelt werden. Wenn erforderlich, kann ein persönliches Gespräch auch außerhalb unserer Kanzleiräume stattfinden.
Wir unterstützen unsere Privatmandanten insbesondere in enger Zusammenarbeit mit deren Rechtsschutzversicherungen und Krafthaftpflichtversicherungen.
Wir freuen uns, eine Anzahl mittelständischer Reiseverkehrsunternehmen zu unseren gewerblichen Mandanten zählen zu können, mit denen wir zum Teil seit Jahrzehnten vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Unsere Mandanten in diesem Bereich kommen aus den Bereichen Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Ober-, Unter- und Mittelfranken, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Wir legen Wert auf persönlichen Kontakt und nehmen Gerichtstermine wenn erforderlich auch außerhalb Bayerns für Sie wahr.
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir auf fundierte branchenspezifische Fachkenntnisse bei Unfällen mit Reisebussen und LKW blicken, die sich nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf technische Fragen beziehen. Wir verstehen die Probleme unserer Mandanten insbesondere als Busunternehmer und können unkompliziert mit ihnen zusammenarbeiten, ohne dass sie uns die Branche erst erklären müssen.
Da wir auch langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit der Abwicklung von Fällen im EU-Ausland haben, begleiten wir die Busunternehmer, ihre Busfahrer und Busse auf Ihrem gesamten Weg.
Bei der Mandatsbearbeitung bei einem Unfall mit dem Omnibus für unsere gewerblichen Mandanten ist uns wichtig, das Mandat möglichst selbständig zu bearbeiten, um dem Reisebusunternehmen die Arbeit im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall so vollständig wie möglich abzunehmen. Dabei kümmern wir uns soweit möglich selbst um Sachverhaltsermittlung und Zeugenaussagen. Die Kommunikation läuft schnell und unkompliziert über Telefon, Fax oder Email.
Wenn gewünscht kommunizieren wir auch mit der eigenen Haftpflichtversicherung oder Versicherungsmakler unserer Mandanten, damit sichergestellt ist, dass alle auf einer Seite stehenden am Unfall beteiligten Partner den gleichen Informationsstand haben. Zudem achten wir auf eine enge Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzversicherungen unserer gewerblichen Mandanten mit besonderem Augenmerk auf die Schadenquote.
Verkehrsunfall im Ausland
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht Auslandsunfall, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger im EU-Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.
Wir ermitteln für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall mit deren deutschem Schadenregulierungsbevollmächtigten schnell und mit dem nötigen Nachdruck. Dabei verfolgen wir im Rahmen des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Unfall im Ausland im Bereich Personenschaden und außergerichtlich und gerichtlich. Wenn nötig, korrespondieren wir für Sie mit der Verkehrsopferhilfe und dem ausländischen Garantiefonds. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht machen wir Ihre Ansprüche, wenn sie zu unrecht abgelehnt wurden, auch gerichtlich zur Beschleunigung vor einem deutschen Gericht unter Berücksichtigung eventuell anwendbaren ausländischen Rechts geltend.
Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls im Ausland kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auch im Ausland durch Korrespondenzkanzleien, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr. Aufgrund diverser Rahmenvereinbarungen sind wir zudem in der Lage, kostengünstig Gutachten zur ausländischen Rechtslage und beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu lassen.
Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und synchronisieren die Regulierung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall im Ausland mit der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite enge Zusammenarbeit mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Strafzettel, Fahrverbot
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt wird, und Sie bereits einen Anhörungsbogen, eine Verwarnung (Strafzettel, Knöllchen) oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Falls man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung, eine Abstandsunterschreitung, einen Rotlichtverstoß (Ampel), eine Lenk- und Ruhezeitüberschreitung oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß (Herabsetzung des Bußgelds) zu erreichen.
Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter, Staatsanwalt oder Bußgeldbehörde eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.
Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholen von technischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.
Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Verkehrsstrafrecht
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsstraftat ermittelt wird, oder Sie bereits einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben.
Falls man Ihnen eine Verkehrsstraftat wie zum Beispiel ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht", "Fahrerflucht"), eine Trunkenheitsfahrt ("Alkohol am Steuer"), eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ("Fahren ohne Führerschein") vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß zu erreichen.
Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter und Staatsanwalt eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.
Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsstraftat kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholung von technischen und unfallanalytischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.
Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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