Verkehrsunfall im EU-Ausland

Hatten Sie einen Unfall im Urlaub oder sonst im EU-Ausland (z.B. Italien, Frankreich, Österreich, Spanien, Polen, Ungarn etc.)? Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht Auslandsunfall, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger im EU-Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.

 

Wir ermitteln für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall mit deren deutschem Schadenregulierungsbevollmächtigten schnell und mit dem nötigen Nachdruck. Dabei verfolgen wir im Rahmen des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Unfall im Ausland im Bereich Personenschaden und außergerichtlich und gerichtlich. Wenn nötig, korrespondieren wir für Sie mit der Verkehrsopferhilfe und dem ausländischen Garantiefonds.

 

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht machen wir Ihre Ansprüche, wenn sie zu unrecht abgelehnt wurden, auch gerichtlich zur Beschleunigung vor einem deutschen Gericht unter Berücksichtigung eventuell anwendbaren ausländischen Rechts geltend.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls im Ausland kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auch im Ausland durch Korrespondenzkanzleien, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr. Aufgrund diverser Rahmenvereinbarungen sind wir zudem in der Lage, kostengünstige Gutachten zur ausländischen Rechtslage und beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu lassen.

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und synchronisieren die Regulierung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall im Ausland mit der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite enge Zusammenarbeit mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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