Verkehrsunfall in Deutschland

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen im Bereich Verkehrsunfallrecht, wenn Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Radfahrer oder Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben.

 

Vertrauen Sie nicht unbedingt auf die vermeintlich "schnellen" und "unkomplizierten" Regulierungsangebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung - diese ist nicht Ihnen, sondern Ihrem Unfallgegner vertraglich verpflichtet und muss in dessen Interesse alles daran setzen, Ihre Ansprüche so knapp wie nur irgend möglich zu regulieren. Keinesfalls wird Sie die Gegenseite auf Ansprüche hinweisen, von deren Existenz Sie nichts wissen. Ein von Ihnen selbst beauftragter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie über alle Ihnen tatsächlich zustehenden Ansprüche informieren und diese für sie durchsetzen.

 

Wir ermitteln für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und regulieren Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall schnell und mit Nachdruck.

 

Dabei verfolgen wir Ihre Schadenersatzansprüche im Bereich Personenschaden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, entgangener Verdienst, Rentenschaden) und Sachschaden (zum Beispiel Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, Kasko-Hochstufungsschaden) außergerichtlich und gerichtlich. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht vergessen wir keinen Anspruch, den Sie aufgrund des Verkehrsunfalls haben.  

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen Ihres Verkehrsunfalls kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Korrespondenz mit Ihrem Gutachter oder Ihrer Reparaturwerkstatt und vieles mehr.   

 

Die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes muss - falls Sie nicht die Alleinschuld an dem Unfall trifft - in der Regel die Gegenseite ganz oder zum Teil übernehmen. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Unfallregulierungen benötigen wir daher noch nicht einmal Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kostentragung. Für nähere Informationen zu diesem Punkt stehen wir jederzeit zur Verfügung.  

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und synchronisieren die Regulierung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall mit der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite enge Zusammenarbeit mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

Adams-Lehmann-Str. 56 (1. OG)

80797 München

 

Telefon: +49 (89) 3006043 
Telefax: +49 (89) 3089046
info@nls-rechtsanwaelte.de
www.nls-rechtsanwaelte.de

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag

9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung