Kauf, Reparatur und Gewährleistung Ihres KFZ.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten KFZ sowie bei Differenzen mit Ihrer Reparaturwerkstatt.
Wenn Ihr Auto einen Mangel aufweist, machen wir Ihre Rechte als KFZ-Käufer aus Gewährleistung und Garantie etwa auf Schadenersatz, Minderung, Nachbesserung, Ersatzlieferung geltend.
Falls ein Käufer Ihnen als Fahrzeugverkäufer gegenüber solche Ansprüche unberechtigt erhebt, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab.
Falls Sie Probleme mit Ihrer Reparaturwerkstatt wie etwa überhöhte Rechnungen, unsachgemäße Wartung etc. haben, helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, zu Ihrem Recht zu kommen.
Um Sachverhaltsausermittlung im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten KFZ sowie bei Differenzen mit Ihrer Reparaturwerkstatt kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholen von technischen Sachverständigengutachten um etwa Vorschäden oder Unfallwagen aufzudecken, und vieles mehr.
Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.