Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgelder und Punkte

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ermittelt wird, und Sie bereits einen Anhörungsbogen, eine Verwarnung ("Knöllchen") oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

 

Falls man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung, eine Abstandsunterschreitung, einen Rotlichtverstoß (Ampel), eine Lenk- und Ruhezeitüberschreitung oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, klären wir ab, ob der Vorwurf berechtigt ist und versuchen, eine Einstellung, einen Freispruch oder wenigstens ein angemessenes Strafmaß (Herabsetzung des Bußgelds) zu erreichen.

 

Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, oder Ihr Punktekonto in Flensburg voll ist, versuchen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, gemeinsam mit Richter, Staatsanwalt oder Bußgeldbehörde eine Lösung zu finden, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

 

Um Sachverhaltsausermittlung im Rahmen der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit kümmern wir uns selbständig, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Einholen von Zeugenaussagen und amtlichen Dokumenten, Adressermittlungen, Registerauszügen, Einholen von technischen Sachverständigengutachten und vieles mehr.

 

Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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