Zeugnis

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, besteht oft Streit über das Zeugnis, entweder über das Abschlußzeugnis oder im laufenden Arbeitsverhältnis über ein Zwischenzeugnis, wenn Selbstbild und Fremdbild des Arbeitnehmers auseinanderfallen.

 

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Zeugnis erhalten haben, mit dem Sie nicht zufrieden sind, helfen wir Ihnen dabei, ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis für Sie zu erstreiten, das Ihre Leistungen und Ihr Verhalten auch angemessen widerspiegelt. Dabei überprüfen wir das Zeugnis natürlich auch auf formelle Fehler, Zeugniscodes/ Versteckte Hinweise etc.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Zeugnisänderungswunsch Ihres (ehemaligen) Arbeitnehmers konfrontiert sind, überprüfen wir die Berechtigung des Wunsches und geben Ihnen entsprechende Formulierungs- oder Handlungsempfehlungen, um die Streitigkeit schnell und kostengünstig zu lösen.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

Adams-Lehmann-Str. 56 (1. OG)

80797 München

 

Telefon: +49 (89) 3006043 
Telefax: +49 (89) 3089046
info@nls-rechtsanwaelte.de
www.nls-rechtsanwaelte.de

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag

9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung