Kündigung

Wenn es dann doch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen sollte, ist schnelle anwaltliche Hilfe notwendig.

 

Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, muss in der Regel schnell handeln. Soll etwa eingewendet werden, dass die Kündigung sozial nicht gerechtifertigt ist, muss eine Dreiwochenfrist eingehalten werden. Fristbeginn und Fristende sind im Hinblick auf den Zugangstag oft unklar. Wir nehmen uns auch kurzfristig Zeit für ein erstes Beratungsgespräch und stellen sicher, dass eine Kündigungsschutzklage fristwahrend bei Gericht eingereicht wird. Gemeinsam analysieren wir mit Ihnen, ob Unwirksamkeitsgründe vorliegen, etwa das Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsgründen oder die Nichtbeachtung von Schutzvorschriften (etwa Schwerbehinderung, Mutterschutz, AGG).Wir begleiten Sie durch alle Instanzen eines Kündigungsschutzprozesses mit Augenmerk auf die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch im Hinblick auf eine mögliche vorzeitige vergleichsweise Beendigung oder sozalrechtliche Aspekte (ALG I, Sperrfrist etc.).

 

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen möchten, beraten wir Sie wenn gewünscht schon im Vorfeld, um die Erfolgsaussichten einer Klage des Arbeitgebers gegen die beabsichtigte Kündigung abzuschätzen. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung im Hinblick auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe und der Formulierung der Kündigung. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen eines Kündigungsschutzprozesses mit Augenmerk auf die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch im Hinblick auf eine mögliche vorzeitige vergleichsweise Beendigung. Dabei denken wir wie Sie unternehmerisch und legen in allen Phasen des Prozesses besonderes Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit des Rechtsstreits.

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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