Aufhebungsvertrag

Wenn das Arbeitverhältnis aus Sicht einer der beiden Vertragsparteien nicht mehr fortgesetzt werden soll, kommt oft zunächt ein Aufhebungsvertrag ins Spiel. 

 

Falls Ihnen als Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird, analysieren wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage für den Fall, dass der Arbeitgeber bei Nichtannahme des Aufhebungsvertragsangebotes eine Kündigung ausspricht. Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch Ihrem Interesse entspricht, verhandeln wir für Sie mit Ihrem Arbeitgeber die einzelnen Punkte des Aufhebungsvertrages, etwa Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis, Dienstwagenbenutzung etc. Ein weiteres Augenmerk legen wir auf sozialverischerungsrechtliche Themen wie ALGI I - Bezug und Sperrfristen.

 

Falls Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten möchten, beraten wir Sie über Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten wenn gewünscht den Verhandlungsprozess. 

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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