Abmahnung

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt und eine „Erfindung“ der Arbeitsgerichtsbarkeit. Entsprechend wichtig ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, um entweder eine Abmahnung wirksam auszusprechen oder anzugreifen.

 

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, analysieren wir mit Ihnen, ob sie Schwachstellen enthält, die zur Unwirksamkeit und damit zu einem Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte führen. Wir setzen Ihren Abmahnungsentfernungsanspruch für Sie außergerichtlich und gerichtlich durch.

 

Wenn Sie als Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden sind, helfen wir Ihnen, die Abmahnung bereits korrekt und rechtssicher zu formulieren, damit sie in einem Prozess bestand hat und als Basis für eine eventuelle spätere Kündigung dienen kann. Kommt es zum Prozess, verteidigen wir Ihre Abmahnung, damit sie in der Personalakte verbleibt.

 

 

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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