Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte Ludwig Lehmann und Florian Ströse sind auch Fachanwälte für Verkehrsrecht.

 

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der Fahrerlaubnis, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Zum Nachweis der theoretischen Erfahrung ist ein mindestens 120 Stunden dauernder Lehrgang zu absolvieren, in dessen Verlauf schriftliche Klausuren bestanden werden müssen. Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch eine selbstständige Bearbeitung von mindestens 180 Fällen innerhalb von drei Jahren zu belegen. Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht darf nur geführt werden, wenn jährlich eine Weiterbildung von mindestens 10 Zeitstunden nachgewiesen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie unter http://rak-muenchen.de

 

 

NLS Neumayer Lehmann Ströse Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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