Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Florian Ströse ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

 

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen Individualarbeitsrecht, dort insbesondere Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts, Kollektives Arbeitsrecht, dort insbesondere in den Bereichen Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts sowie Verfahrensrecht.  

 

Zum Nachweis der theoretischen Erfahrung ist ein mindestens 120 Stunden dauernder Lehrgang zu absolvieren, in dessen Verlauf schriftliche Klausuren bestanden werden müssen. Der Nachweis der praktischen Erfahrung ist durch eine selbstständige Bearbeitung von mindestens 100 Fällen innerhalb von drei Jahren zu belegen. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht darf nur geführt werden, wenn jährlich eine Weiterbildung von mindestens 10 Zeitstunden nachgewiesen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie unter http://rak-muenchen.de

 

 

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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

 

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