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Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht Ludwig Lehmann und Florian Ströse sind Inhaber des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für Anwälte bieten sich, abgesehen von Fachanwaltstiteln, kaum Möglichkeiten, dem Mandanten zu beweisen, dass er Fortbildungsmaßnahmen wirklich wahrnimmt. Diese Möglichkeit bietet ihm das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Anwälte können sich hiermit bestätigen lassen, dass sie sich regelmäßig und umfassend fortbilden. Ihre eingereichten Fortbildungsnachweise müssen sich über die letzten drei Jahre erstrecken und dabei unterschiedliche Bereiche – Module – abdecken: Pflichtmodule sind materielles Recht (Modul I) und Berufsrecht und Kostenrecht (Modul II), ein Wahlrecht steht dem Antragsteller zwischen Verfahrens- oder Prozessrecht (Modul III) und Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung zu.

Ebenso können Fachanwälte damit zeigen, dass sie sich nicht ausschließlich in ihrem Spezialgebiet fortbilden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.brak.de

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Neumayer Lehmann Ströse
Rechtsanwälte | Fachanwälte


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